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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die Firma Sicherheits- und Elektrotechnik Offermann - im Folgenden: Safetytech. Für angebahnte Geschäftsbeziehung zwischen Safetytech und dem Kunden, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Safetytech nicht an, es sei denn, Safetytech hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

Die Präsentation der Waren, Leistungen und die Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung stellt noch kein verbindliches Angebot seitens Safetytech dar. Erst die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden an Safetytech zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Nach Aufgabe einer Bestellung wird an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail gesendet, mit der Safetytech den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung eingegangen ist. Ein Kaufvertrag mit Safetytech kommt erst dann zustande, wenn diese das bestellte Produkt, oder Leistung, an den Kunden liefert und den Versand, oder Leistung mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) (Auftragsbestätigung) bestätigt.

§ 3 Preise

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise zzgl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, Reisekosten und Spesen.

Die regelmässigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Ausübung des Widerrufsrechts entstehen, trägt Safetytech, sofern der Kunde die Gegenleistung erbracht hat und der Wert der zurückgesandten Ware einen Betrag von 40,00 €  übersteigt, oder die Ware nicht der bestellten entspricht. Bei Ausübung des Widerrufsrechts werden auch die Versandkosten zurückerstattet.

§ 4 Zahlung und Zahlungsziel

Die Bezahlung erfolgt mittels PayPal, Vorkasse, Sofortüberweisung, Lastschrift, Nachnahme (bei Bestellungen bis EURO 1.600,00) oder per Rechnung. Safetytech weist ausdrücklich darauf hin, dass die Deutsche Post zur Bezahlung von Nachnahmesendungen nur Bargeld akzeptiert. Zahlungen werden, wenn nicht anders vereinbart, 14 Kalendertage nach Rechnungsstellungsdatum, ohne Abzüge, fällig.


§ 5 Zahlungsverzug

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Safetytech berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls Safetytech ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Safetytech berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

(2) Angaben zum Versand und Zustellung stellen voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte dar. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, ausser wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Angaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist unbeschadet weitergehender Ansprüche der Safetytech angemessen.

(3) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Safetytech ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Safetytech unverzüglich erstattet.

(4) Safetytech kann ausserdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Bestellers an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Safetytech unverzüglich erstattet.

§ 8 Günstige Versandart bei Rücksendung

(1) Der Kunde wird gebeten, bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung zu verwenden, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte. Der Besteller ist dazu nicht verpflichtet, kann jedoch durch die Rücksendung in der Originalverpackung verhindern, dass von ihm unter Umständen Wertersatz wegen der fehlenden Originalverpackung verlangt werden kann.

(2) Der Kunde wird die einfachste und kostengünstigste Versandmöglichkeit für die Rücksendung wählen. Andernfalls ist er verpflichtet, die gegenüber einer günstigen Versandart erhöhten Kosten selber zu tragen und gegebenenfalls Safetytech zu erstatten.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Safetytech. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräussern noch über die Ware verfügen, insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.

Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentumsrecht an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten sind. Ausserdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

§ 10 Mängelrechte

(1) Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.

(2) Sollten gelieferte Artikel oder Leistungen offensichtliche Mängel,  Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so wird der Kunde gebeten solche Fehler sofort gegenüber Safetytech oder dem Mitarbeiter des Post / Paketdienstes, der die Artikel anliefert, zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings auf die gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen.

(3) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Safetytech haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand, oder Lieferleistung, selbst entstanden sind, insbesondere haftet Safetytech nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die vertragliche Haftung von Safetytech ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(4) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf  Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt.

(5) Sofern Safetytech fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

(6) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung bzw. nötigen Leistungen erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an Safetytech, auf Kosten von Safetytech zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Safetytech behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.

(7) Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Lieferung.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die zwischen Safetytech und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.

(2) Hat der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Siegburg ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Safetytech.

(3) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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